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Name des Begriffes: TA-Luft
Beschreibungen des Begriffes:

TA-Luft

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie enthält unter anderem Berechnungsvorschriften für wesentliche Luftschadstoffe und schafft bundeseinheitliche, gesetzliche Anforderungen für Anlagen, die gemäß der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung genehmigungsbedürftig sind. [Quelle: Wikipedia]

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