Entsprechend Artikel 13 der Druckgeräterichtlinie werden die Fluide in 2 Gruppen eingeteilt:
- Fluidgruppe 1: gefährliche Fluide (umfasst alle physikalischer Gefahren und Gesundheitsgefahren) Diese Fluidgruppe beinhaltet auch Feststoffe! Eine Auflistung der Stoffe findet sich auch in der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Anhang I
- Fluidgruppe 2: nicht in die Gruppe 1 fallende Fluide