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Name des Begriffes: Inbetriebnahme
Beschreibungen des Begriffes:

Inbetriebnahme

Die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von Maschinenrichtlinie erfassten Maschine. Sie darf erst erfolgen, wenn die Maschine den Anforderungen der relevanten EG-Richtlinien entspricht und durch die EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nachgewiesen und dokumentiert worden ist. Mit der Inbetriebnahme beginnen die Pflichten des Betreibers nach der Betriebssicherheitsverordnung. [Quelle Wikipedia]

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